Unsere Aufnahmebedingungen
Notwendige impfungen
Wir nehmen grundsätzlich nur Katzen auf, die gegen
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Katzenschnupfen
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Katzenseuche
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Tollwut (bei reinen Wohnungskatzen nicht zwingend, bei Freigängern obligatorisch)
geimpft sind.
Der Nachweis ist durch einen gültigen Impfausweis zu erbringen. Dieser ist während des Aufenthalts in der Pension zu hinterlegen.
Eine Impfung gegen FeLV (Leukose) ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen. Wenn die Katze über keine Grundimmunisierung verfügt, also nicht regelmäßig geimpft wird und in der Pension untergebracht werden soll, bitten wir darum diese Impfung ca. 14 Tage vor Aufenthalt zu realisieren, um unnötigen Stress bei den Fellnasen zu vermeiden.
Andere medizinische Behandlungen
Um das Tierwohl sicherzustellen, ist eine Flohbehandlung bei uns obligatorisch. Die Tiere bekommen vor Ort ein Flohmittel (Advantage) aufgetragen. Dies ist nicht notwendig, wenn Sie eine Bestätigung vom Tierarzt haben, dass innerhalb der letzten 4 Wochen vor dem Aufenthalt eine Flohbehandlung durchgeführt wurde.
Katzen und Kater müssen sterilisiert bzw. kastriert sein. Der operative Eingriff sollte mindestens 2 Wochen, besser 3 Wochen vor Unterbringung in der Pension erfolgt sein. Die Aufnahme unkastrierter Katzen kann nur durch Absprache erfolgen. Das Mindestalter der in der Pension aufnahmefähigen Katzen beträgt 12 Wochen.
Krankheiten
Krankheiten oder auch Behinderungen der Fellnasen stellen keinen Ausschlussgrund für einen Aufenthalt in der Pension dar, sind aber im Vorfeld anzuzeigen. Das betrifft auch das Geben von Medikamenten.